Energieausweis – online erstellen
Energieausweise geben einen Überblick über den Energiebedarf und Energieverbrauch eines Gebäudes.
Für Vermieter besteht die Pflicht, sich einen Energieausweis zu besorgen, wenn Sie eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen wollen.
Der Vermieter hat den Energieausweis spätestens bei der Wohnungsbesichtigung zu zeigen.
Eine neue Vermietung ohne die Vorlage eines Energieausweises kann für den Vermieter ein Bußgeld oder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben.
Die Grundlage dafür ist im Gebäudeenergiegesetz zu finden.
GEG §80 (3):“Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.“
Ausnahmen von der Energieausweispflicht gibt es für Baudenkmäler, Werkstätten, Gewächshäuser oder Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
Außerdem besteht für Gebäude mit bis zu 50 qm Nutzfläche und Ferienhäuser, die nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden, keine Pflicht für einen Energieausweis: Bei der Vermietung von Ferienhäusern ist allerdings darauf zu achten, dass entweder die Nutzung weniger als vier Monate im Jahr beträgt oder der Energieverbrauch unter 25 % dessen liegt, was bei einer ganzjährigen Nutzung zu erwarten ist!
Der Energieausweis auf einen Blick:
- 100 % rechtskonform
- gültig für Wohngebäude
- TÜV-geprüftes Onlineportal
- Datenauswertung durch zertifizierte Spezialisten
- Datenupload bei der EnEV-Registrierungsstelle
- klare Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes
- 10 Jahre Gültigkeitsdauer
- schnell, einfach, günstig
Welche Daten werden benötigt ?
für einen Bedarfsausweis:
Sämtliche Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes, wie z.B. das Baujahr, die Heiztechnik, die Gebäudedämmung usw.
für einen Verbrauchsausweis:
Sie benötigen 3 Heizkostenabrechnungen von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden.
Welcher Energieausweis ist der Richtige?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
Bis 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
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